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Die Richtlinie zur kommunalen Bewegungsförderung der GesundheitsregionPLUS Landkreis Bad Kissingen unterstützt Kommunen, Vereine, Initiativen, Unternehmen und Privatpersonen bei der Umsetzung von Maßnahmen, die mehr Bewegung im Alltag fördern. Ziel ist es, die Gesundheitsförderung vor Ort zu stärken, gesundheitliche Chancengleichheit zu verbessern und insbesondere vulnerable Zielgruppen durch niedrigschwellige Bewegungsangebote zu erreichen.
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Ziel ist es, durch die Förderung kommunaler Bewegungsangebote die körperliche Aktivität der Bevölkerung zu stärken, gesundheitsfördernde Lebensbedingungen vor Ort zu schaffen und allen Bürgerinnen und Bürgern einen niedrigschwelligen Zugang zu Bewegung zu ermöglichen. Gleichzeitig werden engagierte Personen und lokale Akteure befähigt und unterstützt, eigene Bewegungsinitiativen zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen.
Kommunen, Vereine, Initiativen, Unternehmen sowie Privatpersonen können einen Förderantrag für eine eigene Maßnahme oder ein Projekt zur Bewegungsförderung einreichen. Die Antragstellenden beschreiben ihre geplante Umsetzung, Zielgruppe, Inhalte und Vorgehensweise. Die Anträge können bis zum 30.04. eines Jahres eingereicht werden. Nach Prüfung der Anträge erfolgt bis zum 15.06. eine Entscheidung über die Förderung. Die ausgewählten Projekte werden anschließend umgesetzt und leisten einen Beitrag zur Stärkung von Bewegung und Gesundheitsförderung vor Ort. Nach Projektabschluss kann der Kurzverwendungsnachweis eingereicht werden, um die Förderung (Förderquote bis zu 90 %, Förderhöhe min. 250 € pro Antrag und max. 2.000 € pro Kommune) zu erhalten.
Sonstiges: Förderung von Angeboten
Gesundheitsamt Bad Kissingen Mühlgasse 3 97688 Bad Kissingen
GesundheitsregionPLUS E-Mail-Adresse: gesundheitsregionplus@kg.de
Staatliches Gesundheitsamt mit verstetigter GesundheitsregionPLUS
https://www.landkreis-badkissingen.de
Letzte Aktualisierung: 04.08.2026
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