Bewegungsförderung vor Ort - Richtlinie zur Förderung von Bewegungsförderung

Richtlinie zur finanziellen Unterstützung für Projekte zur kommunalen Bewegungsförderung

Die Richtlinie zur kommunalen Bewegungsförderung der GesundheitsregionPLUS Landkreis Bad Kissingen unterstützt Kommunen, Vereine, Initiativen, Unternehmen und Privatpersonen bei der Umsetzung von Maßnahmen, die mehr Bewegung im Alltag fördern. Ziel ist es, die Gesundheitsförderung vor Ort zu stärken, gesundheitliche Chancengleichheit zu verbessern und insbesondere vulnerable Zielgruppen durch niedrigschwellige Bewegungsangebote zu erreichen.

Website des Angebots

  • Anbieter: Gesundheitsamt Bad Kissingen
  • Ort: Landkreis Bad Kissingen
  • Laufzeit: Ab 01.01.2026
  • Thema: Gesundheitskompetenz verbessern
    Bewegung fördern
    Übergewicht reduzieren
  • Lebenswelt: Kommunales Setting
    Verein
    Schule
    Krippe / Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege
    Familie
  • Altersgruppe: Kleinkinder (1-3 Jahre)
    Kinder (4-12 Jahre)
    Jugendliche (13-17 Jahre)
    Junge Erwachsene (18-29 Jahre)
    Erwachsene (30-64 Jahre)
    Ältere (ab 65 Jahre)
    Hochbetagte (ab 80 Jahre)
  • Form: Förderung von Angeboten, die Angebote selbst sind i. d. R. Präsenzangebote

Ziel ist es, durch die Förderung kommunaler Bewegungsangebote die körperliche Aktivität der Bevölkerung zu stärken, gesundheitsfördernde Lebensbedingungen vor Ort zu schaffen und allen Bürgerinnen und Bürgern einen niedrigschwelligen Zugang zu Bewegung zu ermöglichen. Gleichzeitig werden engagierte Personen und lokale Akteure befähigt und unterstützt, eigene Bewegungsinitiativen zu entwickeln und nachhaltig umzusetzen.

Kommunen, Vereine, Initiativen, Unternehmen sowie Privatpersonen können einen Förderantrag für eine eigene Maßnahme oder ein Projekt zur Bewegungsförderung einreichen. Die Antragstellenden beschreiben ihre geplante Umsetzung, Zielgruppe, Inhalte und Vorgehensweise. Die Anträge können bis zum 30.04. eines Jahres eingereicht werden. Nach Prüfung der Anträge erfolgt bis zum 15.06. eine Entscheidung über die Förderung. Die ausgewählten Projekte werden anschließend umgesetzt und leisten einen Beitrag zur Stärkung von Bewegung und Gesundheitsförderung vor Ort. Nach Projektabschluss kann der Kurzverwendungsnachweis eingereicht werden, um die Förderung (Förderquote bis zu 90 %, Förderhöhe min. 250 € pro Antrag und max. 2.000 € pro Kommune) zu erhalten.

  • Ansatz: Verhaltens- und Verhältnisprävention
  • Förderung: Initiative Gesund.Leben.Bayern. / Präventionsfonds des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention
  • Qualitätskriterien: Das Präventionsangebot beruht auf einem bereits evaluierten Konzept/Vorgehen, nämlich:
    Partizipation (Beteiligung, Mitbestimmung, Teilhabe)
    Niedrigschwellige Arbeitsweise (Barrierearmut, Inklusion, gleichberechtigte Teilhabe)
    KOMBINE-Projekt
  • Evaluation: Interne Prozessevaluation
    Interne Ergebnisevaluation
  • Andere Maßnahme: Förderung von Angeboten

    Sonstiges: Förderung von Angeboten

Anbieter

Gesundheitsamt Bad Kissingen
Mühlgasse 3
97688 Bad Kissingen

GesundheitsregionPLUS
E-Mail-Adresse: gesundheitsregionplus@kg.de

Staatliches Gesundheitsamt mit verstetigter GesundheitsregionPLUS

https://www.landkreis-badkissingen.de

Letzte Aktualisierung: 04.08.2026

Für Sie erreichbar

Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe beim Eintragen Ihres Präventionsangebots?

Service-Hotline: 09131-6808 4000

Dienstags 10:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstags 10:00 bis 12:00 Uhr
Freitags 10:00 bis 12:00 Uhr

praeventionspool@lgl.bayern.de